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Ist das Internet eine Versorgungsleistung?

Das Internet wird in der Regel als Versorgungskosten klassifiziert, da es sich um eine wiederkehrende, unverzichtbare Dienstleistung handelt, die die geschäftliche Kommunikation, den Geschäftsbetrieb und die Produktivität unterstützt.

Internetkosten

Internetdienst wird im Allgemeinen als Versorgungskosten Weil es sich um wiederkehrende Kosten handelt, die für den täglichen Geschäftsbetrieb unerlässlich sind. Wie Strom oder Wasser unterstützt der Internetzugang die Kommunikation, die Datenübertragung und die allgemeine Konnektivität und ist somit ein fester Bestandteil der Betriebs- oder Gemeinkosten eines Unternehmens.

Was sind Internetkosten?

Internetkosten umfassen die Kosten für die Bereitstellung von Breitband-, WLAN- oder anderen Datendiensten für Ihr Unternehmen. Diese Dienste ermöglichen Kommunikation, Cloud-Zugriff, Softwarenutzung und Kundeninteraktionen. Da das Internet kontinuierlich zur Unterstützung des Betriebs genutzt wird, wird es in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen mit den Versorgungskosten aufgeführt.

Wie man Internetausgaben kategorisiert

  • Als Versorgungskosten oder unter einem kombinierten Konto „Versorgungsleistungen und Internet“ in Ihrem Kontenplan.
  • Wenn die Kosten zusammen mit Telefon- oder Kabelanschlussgebühren in Rechnung gestellt werden, sollten Sie die Kosten der Übersichtlichkeit halber auf die einzelnen Kategorien aufteilen.
  • Für Home Offices nur den Betrag abziehen, der geschäftlich genutzter Teil Internetdienst.
  • Behandeln Sie einmalige Installations- oder Geräteeinrichtungsgebühren als Betriebskosten es sei denn, sie schaffen langfristige Vermögenswerte.
  • Internet einbeziehen unter Betriebskosten in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung.

Beispiele für Internetkosten

  • Monatlicher Breitband- oder WLAN-Dienst.
  • Glasfaser- oder Kabel-Internet für Geschäftsstandorte.
  • Mobiler Hotspot oder Datentarife für Mitarbeiter.
  • Cloud-Hosting oder Konnektivitätsdienste.
  • Vermietung von Internet-Hardware (z. B. Modems oder Router).
  • Satelliten- oder ländlicher Internetzugang für Unternehmen.

Steuerliche Auswirkungen von Internetausgaben

  • Das Internet wird für geschäftliche Zwecke genutzt. steuerlich absetzbar als gewöhnliche und notwendige Betriebsausgabe.
  • Bei Heimgeschäften können Sie nur die Ausschließlich für die Arbeit genutzter Teil, in der Regel basierend auf der Quadratmeterzahl oder der Nutzungsdauer.
  • Die private Nutzung des Internets ist nicht absetzbar.
  • Installations- oder Aufrüstungskosten können ebenfalls als abzugsfähige Betriebsausgaben gelten, wenn sie in direktem Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb stehen.
  • Bewahren Sie monatliche Abrechnungen und Rechnungen auf, um die geschäftliche Nutzung für Steuerzwecke zu dokumentieren.

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