Wie kategorisiert man Mitgliedsbeiträge und Abonnementkosten?
Beiträge und Abonnementkosten sind Geschäftskosten, die für den fortlaufenden Zugang zu Dienstleistungen, Plattformen, Organisationen oder beruflichen Ressourcen gezahlt werden. Diese Ausgaben unterstützen den täglichen Betrieb, die berufliche Weiterentwicklung und die Teilnahme an Branchenaktivitäten.
Was sind Beiträge und Abonnementkosten?
Beiträge und Abonnementkosten decken die Kosten, die Ihr Unternehmen für Mitgliedschaften, Lizenzen und den wiederkehrenden Zugang zu Software, Publikationen oder Berufsverbänden zahlt. Diese Ausgaben fallen in der Regel regelmäßig an und werden monatlich oder jährlich bezahlt. Um als abzugsfähig zu gelten, müssen die Abonnements oder Beiträge in erster Linie einem geschäftlichen und nicht einem privaten Zweck dienen.
Wie man Beiträge und Abonnementkosten kategorisiert
- Als Betriebsausgaben in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung verbuchen.
- Verwenden Sie in Ihrem Kontenplan ein Konto für Beiträge und Abonnements, Software-Abonnements oder Mitgliedsbeiträge.
- Trennen Sie geschäftliche Abonnements von privaten Abonnements; private Nutzung ist nicht abzugsfähig.
- Bei Abonnements, die mehrere Zeiträume umfassen, sind die Kosten bei Bedarf über den entsprechenden Zeitraum abzurechnen.
- Überprüfen Sie Abonnements regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie für den Geschäftsbetrieb weiterhin erforderlich sind.
- Bewahren Sie Rechnungen, Quittungen und Mitgliedschaftsverträge als Unterlagen auf.
Beispiele für Beiträge und Abonnementkosten
- Software- und SaaS-Abonnements (Buchhaltung, CRM, Design, Projektmanagement-Tools).
- Mitgliedsbeiträge für Berufs- oder Wirtschaftsverbände.
- Fachpublikationen, Fachzeitschriften oder Online-Forschungsplattformen.
- Cloud-Speicher, Hosting oder Kommunikations-Tools.
- Lizenz- oder Zugangsgebühren für Geschäftsplattformen oder Datenbanken.
- Mitgliedschaften in beruflichen Netzwerken oder Zertifizierungsorganisationen.
Steuerliche Auswirkungen von Mitgliedsbeiträgen und Abonnementkosten
- Beiträge und Abonnementkosten sind in der Regel steuerlich absetzbar, wenn sie üblich, notwendig und geschäftlich bedingt sind.
- Mitgliedsbeiträge für Vereine oder reine Freizeitvereine sind nicht abzugsfähig.
- Teilweise persönliche Abonnements müssen anteilig berechnet werden.
- Jährliche oder im Voraus bezahlte Abonnements können je nach Ihrer Buchhaltungsmethode den Regeln zum Zeitpunkt der Aufwandserfassung unterliegen.
- Ziehen Sie Beiträge und Abonnementkosten in Anhang C oder unter den Betriebsausgaben in der Gewerbesteuererklärung ab.
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