Beziehen Sie die Umsatzsteuer in die Betriebsausgaben ein?
Die Umsatzsteuer kann Teil Ihrer Betriebsausgaben sein, je nachdem, wie und wann sie gezahlt wird. Während die meisten Unternehmen die von Kunden erhobene Umsatzsteuer separat ausweisen, können bestimmte Umsatzsteuerzahlungen, wie z. B. solche für geschäftliche Anschaffungen oder nicht erstattungsfähige Ausgaben, in Ihre Ausgabenaufzeichnungen aufgenommen werden, um eine korrekte Buchführung und Steuererklärung zu gewährleisten.
Was ist ein Umsatzsteueraufwand?
Ein Umsatzsteueraufwand entsteht, wenn Ihr Unternehmen Umsatzsteuer auf Waren oder Dienstleistungen zahlt, die es für den Geschäftsbetrieb erwirbt. Dazu können Bürobedarf, Versorgungsleistungen oder Ausrüstung gehören, die nicht von der Steuer befreit sind. Die von Kunden erhobene Umsatzsteuer ist jedoch kein Betriebsaufwand, sondern Geld, das vorübergehend einbehalten wird, bevor es an den Staat abgeführt wird.
Wie man Umsatzsteuerausgaben kategorisiert
- Die von Kunden erhobene Umsatzsteuer ausnehmen; sie als Verbindlichkeit verbuchen, bis sie an die Steuerbehörde abgeführt wird.
- Beziehen Sie die auf nicht steuerbefreite Geschäftsausgaben entrichtete Umsatzsteuer in den Gesamtbetrag der Ausgaben ein.
- Um die Buchhaltung korrekt zu führen, geben Sie bei der Erfassung von Ausgaben den Vorsteuer- und Steueranteil separat an.
- Wenn Ihre Buchhaltungssoftware dies unterstützt, aktivieren Sie die automatische Steuerverfolgung, um die Abstimmung zu vereinfachen.
- Beantragen Sie keine Umsatzsteuerrückerstattung für Artikel, die später zurückgegeben oder für persönliche Zwecke verwendet wurden.
Beispiele für Umsatzsteueraufwendungen
- Bürobedarf: Auf Geräte, Möbel oder Materialien, die im Geschäftsbetrieb verwendet werden, entrichtete Umsatzsteuer.
- Versorgungsunternehmen: Steuern, die auf Strom-, Gas- oder Telefonrechnungen erhoben werden.
- Dienstleistungen: Steuer auf Reinigungs-, Wartungs- oder Beratungsdienstleistungen (in den entsprechenden Bundesstaaten).
- Software & Abonnements: Steuern auf SaaS-Tools, digitale Dienste oder Lizenzen.
- Fahrzeugkäufe: Auf geschäftlich genutzte PKWs, LKWs oder Maschinen gezahlte Umsatzsteuer.
Steuerliche Auswirkungen für Umsatzsteueraufwendungen
- Die von Kunden erhobene Umsatzsteuer beträgt nicht abzugsfähig; sie muss an die Steuerbehörde überwiesen werden.
- Die Umsatzsteuer, die Sie für Ihre eigenen Geschäftsausgaben zahlen, ist in der Regel abzugsfähig, wenn der zugrunde liegende Kauf abzugsfähig ist.
- Wenn Sie Steuerabzüge geltend machen, geben Sie die Umsatzsteuer immer in den Gesamtkosten der Ausgabe an, anstatt sie separat aufzuführen.
- Wenn Ihr Unternehmen Umsatzsteuerrückerstattungen oder -gutschriften beantragt, dürfen Sie diese Beträge nicht doppelt als Ausgaben verbuchen.
- Bewahren Sie alle Kaufrechnungen und Umsatzsteuererklärungen zur Dokumentation und Unterstützung bei Prüfungen auf.
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