Wie kategorisiert man Ausgaben für das Wohlergehen der Mitarbeiter?
Ausgaben für das Wohlergehen der Mitarbeiter sind Betriebskosten, die das Wohlbefinden der Mitarbeiter und die Zufriedenheit am Arbeitsplatz verbessern. Sie sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Unterstützung und Bindung von Mitarbeitern stehen.
Was sind Sozialausgaben für Arbeitnehmer?
Die Ausgaben für die Mitarbeiterfürsorge sind Betriebskosten die die Kosten für Programme, Dienstleistungen und Leistungen zur Verbesserung des Wohlbefindens, der Zufriedenheit und der Arbeitsmoral der Mitarbeiter decken. Diese Ausgaben gelten als indirekte Kosten weil sie die gesamte Belegschaft unterstützen, anstatt an bestimmte Produktions- oder Vertriebsaktivitäten gebunden zu sein.
Wie man Ausgaben für das Wohlergehen der Mitarbeiter kategorisiert
- Aufzeichnen als Betriebskosten unter Verwaltung oder Personalwesen Kosten.
- Verwenden Sie in Ihrem Kontenplan ein spezielles Konto für „Mitarbeiterwohlfahrt“, „Personalwohlfahrt“ oder „Mitarbeitervergünstigungen“.
- Klassifizieren als Indirekte Kosten, da sie allen Mitarbeitern zugutekommen und nicht nur einer bestimmten Abteilung oder einem bestimmten Projekt.
- Wenn Sozialkosten direkt mit einem Projekt verbunden sind (z. B. Verpflegung für Bauarbeiter vor Ort), ordnen Sie diesen Anteil dem Projekt zu. Direkte Kosten oder Auftragskosten.
- Zur klareren Finanzberichterstattung separat von der Lohnabrechnung oder formellen Sozialleistungsprogrammen verfolgen.
Beispiele für Aufwendungen für die Mitarbeiterfürsorge
- Mahlzeiten, Snacks oder Getränke, die am Arbeitsplatz bereitgestellt werden.
- Vom Unternehmen gesponserte Freizeitaktivitäten oder Veranstaltungen.
- Mitarbeiter-Wellnessprogramme oder Erstattung von Fitnessstudio-Kosten.
- Medizinische Untersuchungen oder Impfkampagnen.
- Beförderung von Mitarbeitern oder Unterstützung beim Pendeln.
- Sicherheitsausrüstung und Komfortartikel für den Arbeitsplatz.
- Weihnachtsgeschenke, Prämien oder kleine Aufmerksamkeiten.
- Subventionierter Wohnraum, Kinderbetreuung oder Einrichtungen für Mitarbeiter.
Steuerliche Auswirkungen auf Ausgaben für die Mitarbeiterfürsorge
- Die Ausgaben für die Mitarbeiterfürsorge sind steuerlich absetzbar als gewöhnliche und notwendige Geschäftskosten.
- Nur Sozialkosten im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb und den Mitarbeitern (nicht mit Eigentümern oder Nicht-Mitarbeitern) sind abzugsfähig.
- Bestimmte Nebenleistungen (wie Weihnachtsfeiern oder Mahlzeiten) können 50 % Selbstbehalt, abhängig von den Vorschriften der US-Steuerbehörde IRS.
- Leistungen, die in erster Linie den persönlichen Bedürfnissen der Mitarbeiter dienen (und nicht mit der Arbeit in Zusammenhang stehen), können für diese als steuerpflichtiges Einkommen gelten.
- Bewahren Sie Rechnungen, Veranstaltungsunterlagen und Versicherungsdokumente auf, um Steuerabzüge und die Einhaltung der IRS-Vorschriften nachzuweisen.
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